Aktuelles
Neuer Windenergieerlass tritt in Kraft
(10.07.2011)
Auf ihn hatte die Branche lange gewartet: den neuen „Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung“, kurz: „Windenergieerlass“. Er löst den im Jahr 2005 von der Rüttgers- Regierung herausgegebenen und vielfach als „Windenergie-Verhinderungserlass“ kritisierten Erlass ab.
Das Ziel der Landesregierung ist ein deutlicher Ausbau des Windstromanteils im Bundesland. So sollen die ambitionierten Klimaschutzziele mit einer CO2-Einsparung von 25 % bis zum Jahr 2020 erreicht werden. Die Windenergie gilt dabei als die Energieform, die in der kürzesten Zeit, mit den niedrigsten Kosten und dem geringsten Flächenverbrauch den größten Anteil liefern kann.
Der neue Erlass sieht im Detail einige Erleichterungen für den Ausbau der Windenergienutzung vor, wie z.B.:
- Ersatz der rechtlich fragwürdigen Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten durch Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Einhaltung von Schall- und Schattenrichtwerten
- Beschränkung der Zulässigkeit von Höhenbegrenzungen auf „städtebaulich begründete, relevante Fälle“
- Empfehlungen an die Kommunen, der Windenergie „substantiell Raum zu schaffen“
- Wald wird wieder in bestimmten Fällen als Standortfläche nutzbar
Besonders für den letztgenannten Punkt hatte sich auch die RothaarWind GmbH & Co KG in vielen Gesprächen mit Vertretern der Landespolitik eingesetzt.
Obwohl beispielsweise ein im Erlass festgelegtes generelles Verbot von Windenergieanlagen in Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten über bundesgesetzliche Regelungen hinausgeht, wurde der Windenergieerlass bereits im Vorfeld von einigen Naturschützern als „zu weitgehend“ kritisiert. Einige Interessenvertreter der Windbranche hingegen meinen, dass die Landesregierung noch mehr für die Förderung des Windenergieausbaus hätte tun können, wie beispielsweise die Festlegung von Mindestflächen, die der Windnutzung zur Verfügung gestellt werden müssen.
In besonderer Weise regt der neue Erlass an, die Möglichkeiten der regionalen Wertschöpfung zu nutzen. In diesem Zusammenhang wird den Kommunen der „Bürgerwindpark“ als ein besonders empfehlenswertes Konzept nahegelegt.
Ob die neugeschaffenen landespolitischen Rahmenbedingungen ausreichen, um die großen klimapolitischen Ziele der Landesregierung zu verwirklichen, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Ein klares Aufbruchsignal für den Klimaschutz im Land ist der Windenergieerlass allemal.
Es bleibt zu hoffen, dass die Städte und Gemeinden diesen Startschuss hören. Und die neuen Chancen nutzen, um für sich und ihre Bürger einen Anteil am Energiemarkt der Zukunft zu sichern.
Das Ziel der Landesregierung ist ein deutlicher Ausbau des Windstromanteils im Bundesland. So sollen die ambitionierten Klimaschutzziele mit einer CO2-Einsparung von 25 % bis zum Jahr 2020 erreicht werden. Die Windenergie gilt dabei als die Energieform, die in der kürzesten Zeit, mit den niedrigsten Kosten und dem geringsten Flächenverbrauch den größten Anteil liefern kann.
Der neue Erlass sieht im Detail einige Erleichterungen für den Ausbau der Windenergienutzung vor, wie z.B.:
- Ersatz der rechtlich fragwürdigen Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten durch Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Einhaltung von Schall- und Schattenrichtwerten
- Beschränkung der Zulässigkeit von Höhenbegrenzungen auf „städtebaulich begründete, relevante Fälle“
- Empfehlungen an die Kommunen, der Windenergie „substantiell Raum zu schaffen“
- Wald wird wieder in bestimmten Fällen als Standortfläche nutzbar
Besonders für den letztgenannten Punkt hatte sich auch die RothaarWind GmbH & Co KG in vielen Gesprächen mit Vertretern der Landespolitik eingesetzt.
Obwohl beispielsweise ein im Erlass festgelegtes generelles Verbot von Windenergieanlagen in Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten über bundesgesetzliche Regelungen hinausgeht, wurde der Windenergieerlass bereits im Vorfeld von einigen Naturschützern als „zu weitgehend“ kritisiert. Einige Interessenvertreter der Windbranche hingegen meinen, dass die Landesregierung noch mehr für die Förderung des Windenergieausbaus hätte tun können, wie beispielsweise die Festlegung von Mindestflächen, die der Windnutzung zur Verfügung gestellt werden müssen.
In besonderer Weise regt der neue Erlass an, die Möglichkeiten der regionalen Wertschöpfung zu nutzen. In diesem Zusammenhang wird den Kommunen der „Bürgerwindpark“ als ein besonders empfehlenswertes Konzept nahegelegt.
Ob die neugeschaffenen landespolitischen Rahmenbedingungen ausreichen, um die großen klimapolitischen Ziele der Landesregierung zu verwirklichen, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Ein klares Aufbruchsignal für den Klimaschutz im Land ist der Windenergieerlass allemal.
Es bleibt zu hoffen, dass die Städte und Gemeinden diesen Startschuss hören. Und die neuen Chancen nutzen, um für sich und ihre Bürger einen Anteil am Energiemarkt der Zukunft zu sichern.


