Die Kopfgrafik der Website zeigt die Silhouette des Ortes Hilchenbach mit Fachwerkhäusern, der Kirche, der Burg und einer Windkraftanlage auf zwei typisch siegerländischen Hügeln.
Das Logo der Rothaarwind GmbH zeigt den Schriftzug 'Rothaarwind', wobei das 'i' mit seinem Punkt in Form einer Windkraftanlage aus dem Text herausragt. Zur Startseite dieser Website.
Die Windkraftindustrie erhält im Gegensatz zu den meisten anderen Stromerzeugern für die Projektierung, die Herstellung und den Betrieb ihrer Anlagen keine Subventionen und keine Steuervorteile. Die einzige bestehende Förderung für Windkraft ist die gesetzliche Regelung des Abnahmepreises für das Produkt „Strom“, also die Kilowattstunde.
Die EU-Komission hat am 22.5.2002 dazu erklärt: „ [...] Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die deutschen Gesetze zur Förderung der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energiequellen und zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) keine staatliche Beihilfe darstellen. [...]“
Die deutschen Netzbetreiber sind durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz dazu verpflichtet, den Strom aus Windkraftanlagen abzunehmen und zu einem festgelegten, in doppelter Weise degressiven, d.h. sinkenden Preis zu vergüten.
Der zu zahlende Strompreis ist für jede Windmühle individuell. Der Einstiegspreis für eine neue Anlage sinkt jedes Jahr um 2% dies ist die erste Degression. Während der ersten 20 Jahre Betriebszeit wird die Vergütung für den Strom aus dieser Anlage außerdem reduziert. Diese Reduzierung erfolgt an besonders guten Standorten beispielsweise an der Küste deutlich früher, um hier eine Überförderung zu verhindern. Nach zwanzig Jahren endet die gesetzliche Preisbindung, dann wird ein regulärer Marktpreis gezahlt.
Im Durchschnitt mussten die Energiekonzerne 2004 rund 9 Cent pro Kilowattstunde Strom an die Windmüller bezahlen. 2015 werden es nur noch rund 5 Cent sein. Der Endverbraucher zahlt üblicherweise etwa den doppelten Preis, macht also rund 100% Marge für das Versorgungsunternehmen.
Darüber hinaus müssen die Windkraftbetreiber eine Gebühr für den Netzanschluss ihrer Windkraftanlage an die Leitungen der großen Konzerne entrichten. Also alles andere als ein Verlustgeschäft für RWE, e.on und Co.
Die Abnahmepflicht und der gesetzlich geregelte Preis ermöglicht somit der Windkraft den Eintritt in den Energiemarkt. Dies ist von der Bevölkerung mit großer Mehrheit gewünscht und zudem volks- und privatwirtschaftlich sinnvoll. Ohne eine gesetzliche Regelung wäre den erneuerbaren Energien der Eintritt in den nicht liberalen Energiemarkt zweifelsfrei verwehrt geblieben.