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Fragen und Antworten zur Windenergie

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Windgutachten und Rückbaukosten für eine E 82 /138
(von Jörg am Fr, 04.09.2009 um 15:56 Uhr)
Guten Tag!
Meine Fragen sind: 1. wie hoch war die Differenz ihres Windgutachten, welches Sie
ja bestimmt für ihre 5 Anlagen haben erstellen lassen, und den Erträgen , die sie im Jahr 2008, eingefahren haben?
2. Wie teuer ist eine E 82 mit 2 MW Leistung zuzüglich Fundament und Nebenarbeiten, und was würde es kosten, wenn eine solche Anlage wieder abgebaut wird zuzüglich der Fundamente?
Gibt es dafür Erfahrungswerte, oder genaue Zahlen?
Vielen Dank
Jörg Schmuch-Steller
Guten Abend.
Zur ersten Frage:
Die Ertrags-Differenz betrug etwa 12%. Die Gründe sind:
1) Eine Anlage (Nr.1) ist erst Mitte März 2008 in Betrieb genommen worden
2) Aufgrund von Restarbeiten in und an den Anlagen gab es 2008 sehr viele Abschaltzeiten
3) Das Windjahr 2008 lag nach dem sog. "Windindex" in unserer Region ca. 6 % unter dem langjährigen Mittel.
Werden diese Einflussfaktoren herausgerechnet, wird der Zielertrag erfüllt.
Zur zweiten Frage:
Den Kaufpreis unserer Anlagen werde ich aus vertragsrechtlichen Gründen nicht nennen. Sie können jedoch grob von heutigen Gesamtkosten in der Größenordnung von über 3,6 Mio € ausgehen. Allerdings sind insbesondere die von Ihnen als "Nebenarbeiten" (Wegeerschließung, Netzanbindung) bezeichneten Positionen bei jedem Projekt unterschiedlich.
Die Rückbaukosten solcher Anlagen werden auf der Basis eines konkreten Abriss-Angebotes einer Fachfirma ermittelt. Sie hängen bei der E 82 sehr maßgeblich von der Turmhöhe ab und liegen naturgemäß bei der 138 m-Variante wesentlich höher als bei der 108 m-Variante. Zudem spielt bei dem Rückbau und der Entsorgung der Anlagen der Rohstoffrestwert der Anlagen eine große Rolle. Für den Windpark Hilchenbach (5 Anlagen, 138 m Nabenhöhe) wurde vor Baubeginn eine Rückbaukosten-Bankbürgschaft von deutlich unter 1 Mio € hinterlegt, die in jedem Fall zum Rückbau des Windparks ausreicht. Selbst im Fall einer Betreiber-Insolvenz wäre somit ein Rückbau gesichert.
Übrigens: Für kein Atomkraftwerk gibt es eine solche Bankbürgschaft, keine Bank könnte sich dem Risiko der unabschätzbaren Abriss- und Entsorgungskosten aussetzen.


