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Fragen und Antworten zur Windenergie

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Fragen und Antworten zur Windenergie
Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen
(von mdemus am Di, 27.07.2010 um 17:56 Uhr)
Guten Tag,
(übrigens eine sehr gute Idee, dieses Forum!)
mich interessiert, an welcher Stelle und auf welcher Grundlage ausgleichsmaßnahmen für Windparks festgelegt werden, also was und wieviel der Betreiber an anderer Stelle in der Natur aufbauen oder pflanzen soll.
Danke.
Experten-Antworten auf diese Frage:
Re: Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen
(von G_Pulte am Di, 27.07.2010 um 21:27 Uhr)
Guten Abend.
Ausgleichsmaßnahmen werden von den zuständigen Behörden festgelegt. In aller Regel handelt es sich bei Windparkgenehmigungen um Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, in die zahlreiche Stellungnahmen verschiedenster Fachbehörden einfließen. Diese wirken sich dann zum Teil in Form entsprechender Bau-Auflagen aus. Die Ausgleichsmaßnahmen werden in NRW in der Regel von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises festgelegt.
Vorher wird zunächst der Umfang des Eingriffs ermittelt. Dabei wird der Flächenverbrauch der Windenergieanlagen, der Kran- und Montageplätze erfasst.
Zusätzlich wird versucht, die Auswirkungen des Windpark-Baus auf das Landschaftsbild zu bewerten und in einen Ausgleichs-Umfang umzurechnen. Hierzu wird z.B. das "Nohl´sche Verfahren zu Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe" angewandt (es heißt wirklich so). Mit diesem Verfahren werden - vereinfacht dargestellt - der Fläche, von welcher aus die Bauwerke zu sehen sind, "Minuspunkte" zugewiesen. Hierbei wird wegen der unterschiedlichen perspektivischen Größe der Bauwerke zwischen Nah-, Mittel- und Fernbereich unterschieden. Flächen im Nahbereich mit Einsehbarkeit des Windparks haben entsprechend mehr "Minuspunkte" zur Folge als Flächen im Mittel- oder Fernbereich. Die Summe der ermittelten "Minuspunkte" wird anschließend in einen Ausgleichs-Umfang umgerechnet. Die daraus folgende Ausgleichsmaßnahme soll einen das Landschaftsbild wieder aufwertenden Charakter haben.
Für den Windpark Hilchenbach wurde im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen zusätzlich zu Anpflanzungen in der unmittelbaren Umgebung der Windenergieanlagen ein Fichten/Buchen-Mischwald in der Größe von 5,4 ha angelegt.
Übrigens: Ein Windpark im Wald ist vom Nahbereich aus kaum zu sehen. Die Bäume bilden eine natürliche Barriere zwischen dem Beobachter und der Windenergieanlage. Dies kann sich günstig auf den Umfang der Ausgleichspflicht auswirken.
Guten Abend.
Ausgleichsmaßnahmen werden von den zuständigen Behörden festgelegt. In aller Regel handelt es sich bei Windparkgenehmigungen um Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, in die zahlreiche Stellungnahmen verschiedenster Fachbehörden einfließen. Diese wirken sich dann zum Teil in Form entsprechender Bau-Auflagen aus. Die Ausgleichsmaßnahmen werden in NRW in der Regel von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises festgelegt.
Vorher wird zunächst der Umfang des Eingriffs ermittelt. Dabei wird der Flächenverbrauch der Windenergieanlagen, der Kran- und Montageplätze erfasst.
Zusätzlich wird versucht, die Auswirkungen des Windpark-Baus auf das Landschaftsbild zu bewerten und in einen Ausgleichs-Umfang umzurechnen. Hierzu wird z.B. das "Nohl´sche Verfahren zu Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe" angewandt (es heißt wirklich so). Mit diesem Verfahren werden - vereinfacht dargestellt - der Fläche, von welcher aus die Bauwerke zu sehen sind, "Minuspunkte" zugewiesen. Hierbei wird wegen der unterschiedlichen perspektivischen Größe der Bauwerke zwischen Nah-, Mittel- und Fernbereich unterschieden. Flächen im Nahbereich mit Einsehbarkeit des Windparks haben entsprechend mehr "Minuspunkte" zur Folge als Flächen im Mittel- oder Fernbereich. Die Summe der ermittelten "Minuspunkte" wird anschließend in einen Ausgleichs-Umfang umgerechnet. Die daraus folgende Ausgleichsmaßnahme soll einen das Landschaftsbild wieder aufwertenden Charakter haben.
Für den Windpark Hilchenbach wurde im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen zusätzlich zu Anpflanzungen in der unmittelbaren Umgebung der Windenergieanlagen ein Fichten/Buchen-Mischwald in der Größe von 5,4 ha angelegt.
Übrigens: Ein Windpark im Wald ist vom Nahbereich aus kaum zu sehen. Die Bäume bilden eine natürliche Barriere zwischen dem Beobachter und der Windenergieanlage. Dies kann sich günstig auf den Umfang der Ausgleichspflicht auswirken.
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